Gasanlagen

Der Halter eines Wohnmobils oder Caravans hat die Pflicht, alle drei Jahre eine Gaskontrolle durchführen zu lassen. Bild: Selzam AG
Der Halter eines Wohnmobils oder Caravans hat die Pflicht, alle drei Jahre eine Gaskontrolle durchführen zu lassen. Bild: Selzam AG

Was muss ich bezüglich meiner Gasanlage beachten?

Aktuell ist zwar teilweise ein Trend erkennbar, der Richtung gasfreie Wohnmobile geht. Möglich machen dies die immer grösseren Lithium-Batteriepakete in Verbindung mit Dieselheizungen. Der Vorteil dieser Lösungen liegt natürlich darin, dass eine Energiequelle gänzlich wegfällt und Gewicht gespart werden kann. 

Dennoch sind Stand heute die überwiegende Anzahl der Freizeitfahrzeuge mit einer Gasanlage unterwegs. Dies bedingt auch eine regelmässige Wartung und Kontrolle, damit die Anlage sicher betrieben werden kann. Es ist Pflicht, die Anlage alle drei Jahre zu prüfen. Diese Pflicht wird auch im Fahrzeugausweis heute eingetragen und von den Strassenverkehrsämtern kontrolliert. Auch Campingplätze können die Zufahrt mit einer überfälligen Gasprüfung aus Haftungsgründen verweigern! Die regelmässige Wartung kann bei einem für die Gaskontrolle zertifizierten Caravaningbetrieb in der Schweiz durchgeführt werden.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

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