Gewichtslimiten

Die Wiegefunktion des Nivellierstystems «Alko HY4» ist per App steuerbar.
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Welche Gewichtslimiten gelten in der Schweiz und Europa?

Die Gewichtslimiten sind in Europa und der Schweiz harmonisiert, was heisst, dass sie mit Ihrem aktuellen Fahrausweis in allen Ländern fahren dürfen, vorausgesetzt Sie sind für die entsprechende Kategorie berechtigt.

Mit der Automobilkategorie B dürfen Sie Fahrzeuge bis 3.5 Tonnen Gesamtgewicht fahren. Für Anhänger brauchen Sie je nach dem, wann Sie die Prüfung abgelegt haben, eine zusätzliche Anhängerprüfung.

Für die Gewichtsbereiche ab 3.5 bis 7.5 Tonnen Gesamtgewicht benötigen Sie die Kategorie C1. Wer die Prüfung noch nach dem «alten» C1-Reglement gemacht hat, kann auch Fahrzeuge über 7.5 t lenken. In diesem Fall verfügen über Sie einen Zusatzeintrag in Ihrem Führerschein. Ansonsten benötigen Sie über 7.5 Tonnen in jedem Fall die Kategorie C. Ab 3.5 Tonnen Gesamtgewicht erhalten Sie eine jährliche pauschale PSVA-Rechnung (Pauschale Schwerverkehrsabgabe) zusätzlich zur normalen Verkehrssteuer zugestellt. Eine CH-Vignette benötigen Sie im Gegenzug nicht mehr. Die Kategorie C1 berechtigt nicht zu gewerblichen Fahrten, hat aber den Vorteil, dass Sie im Wohnmobil keinen Fahrtenschreiber benötigen sowie Ruhezeitregelungen und Sonntagsfahrverbote für Sie nicht gelten. Dasselbe gilt für die Kategorie C solange es sich um Wohnmobile handelt. (Für gewerbliche Fahrten benötigen Sie zusätzliche Ausbildungstage und den CZV-Ausweis.)

Tipp

Wenn Sie mit einem Fahrzeug über 3.5 Tonnen länger im Ausland sind, können Sie die PSVA anteilmässig Ende Jahr zurückfordern. Weitergehende Informationen finden Sie hier:

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) für Schweizer Fahrzeuge

Erhöhung auf 4.25 Tonnen Gewichtslimite

Die EU sowie auch die Schweiz plant ab circa 2028 für Wohnmobile die 3.5 Tonnen-Limite auf 4.25 Tonnen Gesamtgewicht anzuheben. Das bedeutet allerdings, dass das Fahrzeugchassis auch für dieses Gewicht zugelassen ist. Die PSVA-Abgabe werden Sie voraussichtlich trotzdem ab 3.5 Tonnen bezahlen müssen. Ebenso gelten dann die Geschwindigkeitsvorschriften ab 3.5 Tonnen Gesamtgewicht.

Ergänzende Informationen finden Sie auch hier:

Überladung

Das Thema Überladung sollte man unbedingt im Auge behalten. Je nach Land drohen empfindliche Bussen bis Fahrverbot, solange das Fahrzeug zu schwer ist. Bedenken Sie auch, dass bei einer Verwicklung in einen Unfall die Versicherung entsprechende Leistungen kürzen oder verweigern kann, da sich das Fahrverhalten Ihres Wohnmobils verändert und sich der Bremsweg verlängert. Wägen Sie also ihr beladenes Fahrzeug bevor Sie in die Ferien fahren!

Wohnmobilland Schweiz
Wohnmobil-Waagen

Geschwindigkeit für Fahrzeuge ab 3.5 Tonnen

Für Fahrzeuge ab 3.5 Tonnen gelten zudem andere Geschwindigkeitsvorschriften. Diese Fahrzeuge sind in der Schweiz den Reisebussen gleichgestellt und dürfen auf Autobahnen somit maximal 100 km/h fahren. Dies gilt allerdings nicht in allen Ländern. Erkundigen Sie sich unbedingt über die aktuellen Geschwindigkeitsvorschriften in ihrem jeweiligen Zielland.

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